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Anklage gegen Ex-Bürgermeister

WAHLBETRUG

Ost-Berlin. Gegen den früheren Ostberliner Oberbürgermeister und SED-Funktionär Eberhard Krack ist Anklage wegen Wahlbetruges erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm sowie früheren Mitarbeitern und acht ehemaligen Ostberliner Bezirksbürgermeistern vor, bei den Wahlen zu den Stadtbezirks- und Kreistagen im Mai 1987 die Stimmergebnisse „verbessert“ zu ha ben. Krack war nach fast 16jähriger Amtszeit im Februar zurückgetreten. Das Hauptverfahren gegen ihn und weitere zwölf Angeklagte wurde vom Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte noch nicht eröffnet. Zunächst sollen weitere Zeugen darunter der frühere DDR-Ministerpräsident Stoph - vernommen werden. Der Paragraph 211 des DDR-Strafgesetzbuches sieht für Wahlfälschung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

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