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Anklage brach im PKK-Prozeß ein

■ Bei 8 von 16 Kurden kein Verfolgungsinteresse mehr

Düsseldorf (taz) — Nach 119 Verhandlungstagen ist die Bundesanwaltschaft im „größten Terroristenprozeß“ der Bundesrepublik faktisch eingebrochen. 8 von insgesamt 16 Kurden bot das Gericht die Einstellung des Verfahrens wegen lediglich geringfügiger Vergehen an. Die Angeklagten lehnten eine Verfahrenseinstellung mit der Begründung ab, das Gericht solle sie entweder freisprechen oder das gesamte Verfahren gegen alle Angeklagten einstellen. Die Bundesanwaltschaft hatte ihnen in der Anklage vorgeworfen, als Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK hätten sie eine terroristische Vereinigung gebildet und unter anderem Parteiabweichler entführt und ermordet. Gegen die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen der Anklage erhob nun das Gericht erhebliche Bedenken. SEITEN 4 UND 10

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