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Archiv-Artikel

JOSEPH VARSCHEN ÜBER DEN JURISTISCHEN BALLWECHSEL Angriff aufs Monopol

Eine Online-Wettbude aus Österreich mit einer Lizenz in Malta tritt gegen die deutsche Staatslotterie an

Der Staatsvertrag Glücksspiel soll zu wesentlichen Teilen aufgehoben werden: Nicht weniger als das fordern nun der österreichische Internet-Wettanbieter „bet-at-home“ und offenbar auch die Veranstalter des Tennisturniers am Rothenbaum. Nicht der erste Anlauf zu einer Liberalisierung der Monopolstrukturen in Sachen Glücksspiel.

Die Klagen der staatlichen Spielbanken gegen das Sponsoring durch die private Konkurrenz „bringen den Veranstalter und uns nicht auseinander“, hat Bet-at-home-Vertreter Claus Retschitzegger gesagt – ein waghalsiges Statement. Denn es wirkt illusorisch, wenn eine Online-Wettbude aus Österreich mit einer Lizenz in Malta gegen die deutsche Staatslotterie zu Felde zieht.

Hätte Turnierdirektor Stich in der vergangenen Woche die „Toto-Lotto-Open“ angekündigt: Die Hamburger Politik hätte es anerkennend gewürdigt. Private Glücksspielanbieter dagegen sind nicht gern gesehen.

Zuletzt musste der private Wettanbieter „bwin“ sein Werbe-Engagement bei Werder Bremen zurückziehen: Per Einstweiliger Verfügung wurde das Firmenlogo auf den Trikots des Fußball-Bundesligisten verboten. Ein juristischer Erfolg der Österreicher wäre ein Sieg im staatlichen Glücksspiel-Monopoly – und ein erster Schritt hin zur Öffnung einer insgesamt fragwürdigen Branchen.