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Angriff auf Tanklaster in AfghanistanHinterbliebene fordern Entschädigung

78 Familien der bei dem von Bundeswehroberst Klein angeordneten Luftangriff getöteten Zivilisten wollen Geld von der Bundesregierung. Andernfalls, so ihre Bremer Anwälte, drohe eine Schadensersatzklage.

Die Attacke von Kundus wird womöglich bald Gegenstand vor mehreren Gerichten. Bild: dpa

BREMEN/BERLIN afp | Dutzende Angehörige von Opfern des Luftangriffs auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan fordern Entschädigung von der Bundesregierung. Der aus Afghanistan stammende Bremer Rechtsanwalt Karim Popal sagte dem Weser-Kurier vom Samstag, er habe mit drei Kollegen einen entsprechenden Brief an das Verteidigungsministerium geschickt, in dem um Vorgespräche gebeten wird. Ein Ministeriumssprecher sagte am Samstag lediglich, wenn das Schreiben eingehen sollte, werde es eingehend geprüft.

Die Bremer Anwälte vertreten nach eigenen Angaben die Interessen von 78 afghanischen Familien der zivilen Opfer des NATO-Bombardements bei Kundus, bei dem am 4. September laut NATO bis zu 142 Menschen getötet wurden - darunter auch Zivilisten. Die Luftunterstützung durch die NATO hatte der deutsche Oberst Georg Klein angefordert, weil er in den beiden von den Taliban gekaperten Tanklastern eine Bedrohung für den Bundeswehrstandort Kundus sah.

Popal hofft nach Angaben des Weser-Kuriers auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Scheitere diese, wollen die Anwälte auf Schadenersatz wegen fehlerhaftem und grob fahrlässigem Verhalten der Bundeswehr klagen. Die Bundesanwaltschaft prüft derzeit, ob in dem Fall ein Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch vorliegt.

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18 Kommentare

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  • S
    Stefan

    Kostet ja nix, wenn man erstmal den Staat verklagt oder damit droht. Man kann nur gewinnen. Verlierer ist immer der Staat, der sich mit großem Aufwand mit jedem Scheiß beschäftigen muss. Im Zweifelsfall gibt es einen propagandistischen Erfolg. Das nennt man Gratis-Mut!

    Vertritt denn der "aus Afghanistan stammende Bremer Rechtsanwalt Karim Popal" auch Deutsche, die gerne überprüfen würden, welche Mitwirkung die Getöteten und deren Familien bei einer potentiellen Bedrohung deutscher Soldaten hatten? Das wäre schon etwas riskanter, oder?

  • D
    denninger

    Nachdem wieder einige Hobbyjuristen ihre Ansichten zum Thema Schadensersatz zum Besten geben:

    Es steht jedem frei, Schadenersatz zur fordern. Dazu muss allerdings die Schadenersatzpflicht festgestellt und der Schaden geltend gemacht werden.

    Dass die "Anwälte" (hier wird nur einer erwähnt) eine außergerichtliche Entschädigung anstreben kann ein Zeichen für eine sehr dürftige Beweislage sein.

  • S
    Stephan

    Natürlich hoffen die Anwälte auf eine außergerichtliche Einigung. Hoffentlich ist die Bundesregierung nicht so dumm und geht darauf ein. Vor Gericht werden sich Ansprüche mit Sicherheit nicht durchsetzen lassen. Außerdem bleibt die Frage, wie diese Anwälte in Kontakt zu ihren Mandanten gekommen sind. Es sieht mehr danach aus, dass hier irgendwie versucht werden soll, Geld aus diesem Unglück zu schlagen.

    Abgesehen davon, dass der Angriff möglicherweise fahrlässig war und vielleicht durch eine vorwarnende Aktion (z.B. ein Überflug) die Zivilisten (falls es Zivilisten waren!) auf die drohende Gefahr hätten aufmerksam gemacht werden sollen, darf nicht vergessen werden, dass die "Zivilisten" eine Obliegenheit zum Schutz ihres Zivilistenstatus haben. Das heißt, wenn sie sich freiwillig in die Nähe einer Kriegspartei begeben und zudem auch noch in die Nähe eines wichtigen militärischen Ziels, dann müssen diese Menschen in Kauf nehmen, in die Kriegshandlungen mit einbezogen zu werden.

  • S
    Stephan

    Natürlich hoffen die Anwälte auf eine außergerichtliche Einigung. Hoffentlich ist die Bundesregierung nicht so dumm und geht darauf ein. Vor Gericht werden sich Ansprüche mit Sicherheit nicht durchsetzen lassen. Außerdem bleibt die Frage, wie diese Anwälte in Kontakt zu ihren Mandanten gekommen sind. Es sieht mehr danach aus, dass hier irgendwie versucht werden soll, Geld aus diesem Unglück zu schlagen.

    Abgesehen davon, dass der Angriff möglicherweise fahrlässig war und vielleicht durch eine vorwarnende Aktion (z.B. ein Überflug) die Zivilisten (falls es Zivilisten waren!) auf die drohende Gefahr hätten aufmerksam gemacht werden sollen, darf nicht vergessen werden, dass die "Zivilisten" eine Obliegenheit zum Schutz ihres Zivilistenstatus haben. Das heißt, wenn sie sich freiwillig in die Nähe einer Kriegspartei begeben und zudem auch noch in die Nähe eines wichtigen militärischen Ziels, dann müssen diese Menschen in Kauf nehmen, in die Kriegshandlungen mit einbezogen zu werden.

  • M
    Michael

    Richtig so!

  • R
    reblek

    "Scheitere diese, wollten die Anwälte auf Schadenersatz wegen fehlerhaftem und grob fahrlässigem Verhalten der Bundeswehr klagen." Noch ist es ja nicht vorbei, sie "wollen" noch.

  • R
    roterbaron

    Da sage ich einfach mal, selber Schuld.

     

    Wer sich so konsequent dagegen sträubt, die Dinge in Afghanistan als Krieg zu bezeichnen, der muss damit rechnen , das Schadenserstaz gefordert wird.

     

    Hätten wir krieg, könnte niemand Schadenserstaz fordern, es wäre Kollateralschaden. So wie es jetzt ist, ist es Mord.

     

    Da fällt Angie ihre "Wischiwaschihaltung" jetzt richtig auf die Füße.

  • C
    cunibert

    da bin ich aber mal gespannt...

     

    sprach der nato-bericht nicht von 10-143 (!) toten? welches gericht soll auf dieser grundlage eine entscheidung über entschädigungsansprüche fällen?

  • A
    avenir

    Schon richtig, wer zahlt denn z.B. Entschädigungen für unsere gefallenen und heimtückisch getöteten Soldaten? Unsere Regierung sollte entlich begreifen, das dort Krieg ist. Sollten irgendwelche Zahlungen geleistet werden, wer garantiert denn das diese Zahlungen nicht bei den Taliban landen??????

    Sollte dem Offizier, welcher den Angriff befohlen hat Schaden zugefügt werden, so sollten auch die Auswirkungen auf die gesammte Truppe bedacht werden.

    Wir danken dem Offizier jedenfalls, sonst wären die Tanklastwagen evntl. Tage später vor unseren oder in unseren Camps explodiert.

    Gruss Avenir

  • D
    Dieter

    Eine absurde Idee.

    Die Anwaälte wollen doch nur Ruhm und gebühren erhalten. Wer zahlt denn aus dem Land für die gefallenenen Soldaten Abfindungen an deren Familien. Aber mit unserer Regierung kann man das ja machen so weltfremd wie die sind.

  • S
    Stefan

    Kostet ja nix, wenn man erstmal den Staat verklagt oder damit droht. Man kann nur gewinnen. Verlierer ist immer der Staat, der sich mit großem Aufwand mit jedem Scheiß beschäftigen muss. Im Zweifelsfall gibt es einen propagandistischen Erfolg. Das nennt man Gratis-Mut!

    Vertritt denn der "aus Afghanistan stammende Bremer Rechtsanwalt Karim Popal" auch Deutsche, die gerne überprüfen würden, welche Mitwirkung die Getöteten und deren Familien bei einer potentiellen Bedrohung deutscher Soldaten hatten? Das wäre schon etwas riskanter, oder?

  • D
    denninger

    Nachdem wieder einige Hobbyjuristen ihre Ansichten zum Thema Schadensersatz zum Besten geben:

    Es steht jedem frei, Schadenersatz zur fordern. Dazu muss allerdings die Schadenersatzpflicht festgestellt und der Schaden geltend gemacht werden.

    Dass die "Anwälte" (hier wird nur einer erwähnt) eine außergerichtliche Entschädigung anstreben kann ein Zeichen für eine sehr dürftige Beweislage sein.

  • S
    Stephan

    Natürlich hoffen die Anwälte auf eine außergerichtliche Einigung. Hoffentlich ist die Bundesregierung nicht so dumm und geht darauf ein. Vor Gericht werden sich Ansprüche mit Sicherheit nicht durchsetzen lassen. Außerdem bleibt die Frage, wie diese Anwälte in Kontakt zu ihren Mandanten gekommen sind. Es sieht mehr danach aus, dass hier irgendwie versucht werden soll, Geld aus diesem Unglück zu schlagen.

    Abgesehen davon, dass der Angriff möglicherweise fahrlässig war und vielleicht durch eine vorwarnende Aktion (z.B. ein Überflug) die Zivilisten (falls es Zivilisten waren!) auf die drohende Gefahr hätten aufmerksam gemacht werden sollen, darf nicht vergessen werden, dass die "Zivilisten" eine Obliegenheit zum Schutz ihres Zivilistenstatus haben. Das heißt, wenn sie sich freiwillig in die Nähe einer Kriegspartei begeben und zudem auch noch in die Nähe eines wichtigen militärischen Ziels, dann müssen diese Menschen in Kauf nehmen, in die Kriegshandlungen mit einbezogen zu werden.

  • S
    Stephan

    Natürlich hoffen die Anwälte auf eine außergerichtliche Einigung. Hoffentlich ist die Bundesregierung nicht so dumm und geht darauf ein. Vor Gericht werden sich Ansprüche mit Sicherheit nicht durchsetzen lassen. Außerdem bleibt die Frage, wie diese Anwälte in Kontakt zu ihren Mandanten gekommen sind. Es sieht mehr danach aus, dass hier irgendwie versucht werden soll, Geld aus diesem Unglück zu schlagen.

    Abgesehen davon, dass der Angriff möglicherweise fahrlässig war und vielleicht durch eine vorwarnende Aktion (z.B. ein Überflug) die Zivilisten (falls es Zivilisten waren!) auf die drohende Gefahr hätten aufmerksam gemacht werden sollen, darf nicht vergessen werden, dass die "Zivilisten" eine Obliegenheit zum Schutz ihres Zivilistenstatus haben. Das heißt, wenn sie sich freiwillig in die Nähe einer Kriegspartei begeben und zudem auch noch in die Nähe eines wichtigen militärischen Ziels, dann müssen diese Menschen in Kauf nehmen, in die Kriegshandlungen mit einbezogen zu werden.

  • M
    Michael

    Richtig so!

  • R
    reblek

    "Scheitere diese, wollten die Anwälte auf Schadenersatz wegen fehlerhaftem und grob fahrlässigem Verhalten der Bundeswehr klagen." Noch ist es ja nicht vorbei, sie "wollen" noch.

  • R
    roterbaron

    Da sage ich einfach mal, selber Schuld.

     

    Wer sich so konsequent dagegen sträubt, die Dinge in Afghanistan als Krieg zu bezeichnen, der muss damit rechnen , das Schadenserstaz gefordert wird.

     

    Hätten wir krieg, könnte niemand Schadenserstaz fordern, es wäre Kollateralschaden. So wie es jetzt ist, ist es Mord.

     

    Da fällt Angie ihre "Wischiwaschihaltung" jetzt richtig auf die Füße.

  • C
    cunibert

    da bin ich aber mal gespannt...

     

    sprach der nato-bericht nicht von 10-143 (!) toten? welches gericht soll auf dieser grundlage eine entscheidung über entschädigungsansprüche fällen?