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Angelzirkus ist fischeunwürdig

Koblenz (dpa) – Ein sogenannter Angelzirkus, bei dem Fische nur in einen Teich ausgesetzt werden, um sofort wieder gefangen zu werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz nannt dieses Angeln nicht „waidgerecht“. (Az.: 12 A 10020/96). Es werde „der Fisch zum bloßen Sportgerät degradiert“, urteilten die Richter. Die Kreisverwaltung Neuwied hatte einem Betreiber den „Angelzirkus“ im Westerwald untersagt, weil dabei Fischen wiederholt unnötiges Leiden zugefügt werde.

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