: Angeklagter gestand Todesschuß bei Flucht
Der wegen Mordes an dem DDR-Grenzer Reinhold Huhn 1962 angeklagte Rudolf Müller hat dem Protokoll einer früheren Vernehmung zufolge ein Teilgeständnis abgelegt. Er habe zum Schutz seiner Familie einen Schuß abgegeben, als der 20jährige Huhn ihn nach den Papieren fragte und seine Maschinenpistole zog, heißt es in dem gestern vor dem Landgericht verlesenen Protokoll einer Vernehmung von 1997. Dem Papier zufolge sagte der Angeklagte weiter, die Westberliner Polizei und der amerikanische Geheimdienst hätten ihm nach seiner Rückkehr nach West-Berlin geraten, den Schuß zu verheimlichen. dpa
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