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■ MordversuchAngeklagter Journalist beruft sich auf Affekt

Ein wegen eines Mordversuchs an seiner Ex-Freundin angeklagter, 46 Jahre alter Journalist hat sich zu Prozeßbeginn gestern auf eine Affekttat berufen. Die 26jährige habe ihn zuvor als „Schwein“ beschimpft. Die Studentin wurde im April durch Stiche in den Hals lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Journalisten Mordversuch aus Heimtücke und niederen Beweggründen vor. Der wegen Gewalttaten gegen Frauen mehrfach vorbestrafte Angeklagte gab an, die Studentin sei ihm nach seinem Trennungsversuch hinterhergelaufen und habe ihn mit Telefonterror belästigt. Vier Monate später verdächtigte der Journalist die Ex- Freundin, seinen Anrufbeantworter per Fernabfrage abzuhören. Weil sie das bestritten habe, habe er seinerseits mit Telefonterror reagiert. Dabei seien die Worte gefallen „Du bist so gut wie tot“, räumte er ein. Das sei aber nicht als Drohung gemeint gewesen.

Der Journalist hatte am Tag der Bluttat Plakate in der Fachhochschule für Wirtschaft aufgehängt und dafür seine Schere dabeigehabt. Auf den Plakaten habe er „drastisch“ die sexuellen Praktiken der Frau geschildert, sagte der Angeklagte. Als er der Studentin begegnet sei, habe er sie gebeten, über alles noch mal zu reden. Als die Freundin ihm eine weitere Anzeige angedroht und ihn beleidigt habe, habe er zugestochen.

Dietmar J. war zuletzt 1988 zu sechs Jahren Haft wegen Vergewaltigung einer 20jährigen verurteilt worden. Nach seiner Entlassung hatte der Journalist drei Dokumentationen zum Politbüroprozeß herausgegeben. Der Prozeß wird morgen fortgesetzt. dpa

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