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■ UrteilAn Tarife gebunden

Kassel (AFP) – Wenn Unternehmer aus ihrem Arbeitgeberverband austreten, bleiben sie trotzdem an den laufenden Tarifvertrag bis zu dessen Auslaufen gebunden. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können davon auch Beschäftigte profitieren, die erst nach dem Verbandsaustritt des Arbeitgebers in eine Gewerkschaft eintreten, da „beiderseitige Tarifbindung“ besteht. (AZ: 4 AZR 499/92).

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