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Amtsgericht setzt Mietpreisbremse durchVermieterin muss zurückzahlen

Eine Lichtenberger Wohnungseigentümerin muss ihren Mietern nach einem Urteil des örtlichen Amtsgerichts Miete zurückerstatten, weil sie nach den Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse zu viel kassiert hat. Nach Kenntnis der Pressestelle der Berliner Zivilgerichte ist es das erste hiesige Urteil zu diesem Thema. Die klagenden Mieter hatten ihre Vermieterin zuvor darauf hingewiesen, dass die zum Vertragsbeginn Mitte Oktober 2015 vereinbarte Miete zu hoch sei, und Rückzahlung verlangt. Die aber lehnte das ab. Konkret ging es um 32,47 Euro pro Monat.

Die im März 2015 vom Bundestag beschlossene Mietpreisbremse ermöglicht es den Bundesländern, die Miete bei Neuvermietungen zu begrenzen – was Berlin als erstes Land nutzte: Sie darf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Lichtenberger Fall waren es aber mehr als 10 Prozent, wie das Amtsgericht feststellte. Das Urteil ist rechtskräftig, kann also nicht in zweiter Instanz angefochten werden. (sta)

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