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Amt für Abwicklung

■ Senat beschließt Umwandlung des Schiller Theaters / Interessenten für Staatliche Schauspielbühnen

Beim Schiller Theater wird es keine Fortführung des Spielbetriebes geben. Der Senat beschloß in seiner gestrigen Sitzung die Auflösung der nicht rechtsfähigen Anstalt und ihre Umwandlung in ein „Amt ehemalige Staatliche Schauspielbühnen Berlin“. Die Umwandlung soll erfolgen, sobald das Abgeordnetenhaus dem Auflösungsbeschluß des Senats vom 22. Juni nachträglich seine Zustimmung erteilt hat. Dies wird nach dem Willen des Senats auf der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses nach der Sommerpause am 2. September erfolgen.

Wie der Staatssekretär der Kulturverwaltung, Winfried Sühlo, nach der Senatssitzung erklärte, habe das Abwicklungsamt die Aufgabe, die Dienstverträge des künstlerischen und des künstlerisch-technischen Personals bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen, soweit es nicht von anderen staatlichen Bühnen übernommen wird. Bis zur Beendigung ihrer Vertragsverhältnisse sollen diese Mitarbeiter, wie auch die Arbeiter und Verwaltungsangestellten, nach Möglichkeit an diesen anderen Bühnen beschäftigt werden. Durch diese Regelung werden sich nach Sühlos Ansicht Kündigungen vollständig vermeiden lassen.

Solange das Parlament dem Vorgehen des Senats noch nicht seine Zustimmung erteilt hat, wird der Spielbetrieb, wie es der Spruch des Verfassungsgericht erfordert, in vollem Umfang gewährleistet. Da der Vertrag des bisherigen geschäftsführenden Direktors Volkmar Clauß am 31. Juli endete, wird die Leitung der Bühnen nun von einem Beamten der Kulturverwaltung wahrgenommen.

Allerdings strebt Sühlo „ein gewisses Nebeneinander von administrativer und künstlerischer Leitung an“. Deshalb wird mit Clauß über eine weitere Beschäftigung bis zur Abwicklung der Bühne verhandelt. Diese Verhandlungen gestalten sich schwierig, da Clauß ursprünglich zugesagt worden war, daß er nach Beendigung seines Vertrages Intendant werde solle. Ein Vertrag wurde jedoch nie unterzeichnet, er wurde, nach Sühlos Ansicht, durch den Senatsbeschluß obsolet. Dieser Rechtsauffassung wird von Clauß-Anwalt Raue widersprochen. Der Senat hofft heute zu einer Einigung zu kommen.

Bündnis 90/Die Grünen haben gestern die Einrichtung des Abwicklungsamtes als eine „glatte Mißachtung des Urteils des Berliner Verfassungsgerichtshofes“ kritisiert. Nach Ansicht des kulturpolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/Grüne, Albert Eckert, habe das Gericht gefordert, daß vor einem Parlamentsbeschluß durch eine Theaterschließung keine Fakten geschaffen werden dürften. Doch genau dies würde der Senat nun mit der Umwandlung vorbereiten.

Die Spielstätten der Staatlichen Bühnen sollen nach dem Willen des Senats weiterhin für Theater genutzt werden. Wie Sühlo erklärte, gebe es bereits eine Reihe von Bewerbern, die die Bühnen weiterführen wollen. dr

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