■ Am Rande: Mieterbund warnt vor "Nebenkostenfalle"
Köln (dpa) – Das Oberlandesgericht in Hamm hat eine Mietvertragsklausel für Rechtens erklärt, die den Mieter zur Übernahme von bis zu 17 Nebenkostenarten zwingt. Das berichtete der Deutsche Mieterbund gestern. Die fragliche Klausel mit der Formulierung „Neben der Miete sind ... die Kosten für Betriebskosten gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu 27 Abs. 1 zu zahlen“, die sich in Hunderttausenden von Mietverträgen findet, sei für einen Durchschnittsbürger kaum verständlich. Das OLG hat nun entschieden, ein durchschnittlicher Mieter wisse, was Betriebskosten seien (Az.: 30 RE-Miet 3/97).
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