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■ Am RandeZuviel an Stütze muß zurückgezahlt werden

Essen (AP) – Bezieher von Arbeitslosengeld müssen zuviel an sie ausgezahlte Beträge auf jeden Fall an die Behörde zurückzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Essen. Danach muß der zuviel gezahlte Betrag auch dann zurückerstattet werden, wenn die Überzahlung nicht auf falschen Angaben des Arbeitslosen, sondern auf fehlerhaften Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit beruht. Entscheidend sei allerdings, ob der Leistungsempfänger den Fehler beim Durchlesen des Bewilligungsbescheides leicht erkennen konnte.(AZ: L 12 Ar 249/95)

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