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■ Am Randentv will gegen neuen ARD-Kanal klagen

Berlin (dpa/bb) – Der Nachrichtensender n-tv will den von ARD und ZDF geplanten Ereignis- und Dokumentationskanal mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen. ntv-Geschäftsführer Karl-Ulrich Kuhlo bezeichnete das Vorhaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten als rechtswidrig. Sollte der Kanal mit dem Arbeitstitel „Phoenix“ auf Sendung gehen, will n-tv eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Ziel sei es dann, die „Verfassungswidrigkeit der Gebührenfinanzierung eines öffentlich-rechtlichen Spartenkanals außerhalb der Grundversorgung“ festzustellen. Sollte der Spartenkanal vorrangig in die Kabelnetze eingespeist werden, will der Berliner Nachrichtensender auch gegen die dann zu ändernden Landesmediengesetze Verfassungsbeschwerden einlegen. Nach Auffassung von n-tv-Justitiar Matthias Schwarz verstoßen öffentlich- rechtliche Spartenkanäle wegen einer weitreichenden Konzentration auch gegen das Kartellrecht. Die Struktur von Phoenix entspreche dem eines Nachrichten- und Informationsprogramms. Die ARD wies die Kritik an ihrem Kanal von sich. ARD-Sprecher Riner Tief sagte, der Ereigniskanal wolle wichtige gesellschaftliche Ereignisse dokumentieren.

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