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■ Am RandeAutounfälle sind absetzbar

Wiesbaden (dpa) – Wer auf dem Weg zur Arbeit mit dem Auto verunglückt, kann die Reparaturkosten von der Steuer absetzen. Darauf hat der Bund der Steuerzahler Hessen angesichts der wegen des Winterwetters gehäuften Unfälle hingewiesen. Als Werbungskosten absetzbar seien die nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckten Schäden am eigenen Wagen. Auch selbstbezahlte Reparaturen, die den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts vermeiden, können abgesetzt werden.

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