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■ Am RandeMit Geburt ist das Baby asylberechtigt

Mainz (dpa) – Wird ein Kind geboren und der Asylantrag der Eltern ist genehmigt, so hat das Baby sofort Anspruch auf Kindergeld. Diese Grundsatzentscheidung traf das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Es sei nicht erforderlich, daß das Kind bereits selbst als asylberechtigt anerkannt sei, so die Richter. Ein Sudanese hatte gegen das zuständige Arbeitsamt geklagt, welches sich geweigert hatte, schon mit dem Tag der Geburt seines Sohnes Kindergeld zu zahlen.

(Az.: L 5 Kg 44/95)

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