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■ Am RandeBSE beschäftigt Grüne, Gericht ändert Ansicht

Bonn/Koblenz (AP) – Einen Aktionsplan der Bundesregierung für die wirksame Bekämpfung des Rinderwahns haben die Bündnisgrünen im Bundestag gestern gefordert. Er müsse bis Ende März vorliegen und solle Zeiträume, Organisation und Finanzen zur Bekämpfung des Rinderwahnsinns umfassen. Die Infektionswege würden bisher mangelhaft untersucht. Die Grünen beklagten erneut den unzureichenden Verbraucherschutz. Eine europaweite Kennzeichnung und Etikettierung von Fleisch und Fleischprodukten müsse eingeführt werden.

Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz seine Rechtsprechung zur schnellen Tötung von britischen und Schweizer Rindern geändert. Gestern hat es das Schlachten für rechtmäßig erklärt. Begründung: Gesichterte Hinweise auf Übertragungswege fehlten, der Erreger sei nicht identifiziert, Rinderwahn könne nicht behandelt werden. Die Tötung der Rinder sei also bisher der einzige Ansatzpunkt für eine Bekämpfung von BSE. Letztes Jahr hatten die Koblenzer Richter noch argumentiert, für den Verbraucherschutz reiche ein Verbot, die Tiere zu schlachten und zu verkaufen.

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