■ Am Rande: Abstandzahlung mit Geld-zurück-Garantie
Köln/Wiesbaden (AP) – Drastisch überhöhte Abstandzahlungen beim Abschluß eines neuen Mietvertrages sind rechtswidrig und können vom Mieter zurückgefordert werden. Das entschied das Landgericht Wiesbaden. Als überhöht ist nach Einschätzung der Richter ein Preis anzusehen, der mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert des übernommenen Mobiliars liegt. (Az: 1 S 82796)
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