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■ Am RandeKeine Überstunden bei Kurzarbeitergeld

Kassel (AP) – Überstunden müssen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden. Das gilt selbst dann, wenn die betriebliche Arbeitszeit regelmäßig über die tarifliche Arbeitszeit hinausgeht, wie das Bundessozialgericht in Kassel in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied. Damit unterlag eine Stahlbaufirma in NRW, die für ihre Arbeiter Kurzarbeitergeld beantragt hatte (Az.: Bundessozialgericht 11 RAr 41/96).

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