■ Am Rande: Heilpraktiker-Rezept bleibt kostenpflichtig
Bremen (dpa) – Patienten müssen Naturheilmittel, die ihnen von Heilpraktikern verschrieben werden, selbst bezahlen. Das stellte das Landessozialgericht Bremen in einer gestern veröffentlichten Entscheidung mit Hinweis auf das Ärztemonopol fest. Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen sei auch dann nicht möglich, wenn die gleichen Medikamente auch von Ärzten verschrieben werden könnten und die Behandlung erfolgreich gewesen sei, hieß es weiter. (Az.: L 2 Kr 1/97)
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