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■ Am RandeNS-Unrechtsurteile werden aufgehoben

Bonn (AFP) – Mehr als 52 Jahre nach dem Ende der Nazidiktatur arbeitet das Bundesjustizministerium an einem Entwurf für ein sogenanntes NS-Schlußgesetz, mit dem offenkundige Unrechtsurteile aus der Nazizeit pauschal aufgehoben werden sollen. Ziel sei die „moralische Wiedergutmachung“ an Opfern und Hinterbliebenen, so ein Ministeriumssprecher.

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