■ Am Rande: Schadensersatzklagen bei Euro-Verschiebung
Hamburg (dpa) – Eine Verschiebung der Europäischen Währungsunion wäre nach den Worten des zuständigen EU-Kommissars Yves-Thibault de Silguy ein klarer Bruch des Maastrichter Vertrages und würde eine Flut von Schadensersatzklagen auslösen. „Alle Banken, alle Unternehmen, die auf den Vertrag vertraut haben, könnten ihre Kosten für die Vorbereitung zurückverlangen“, sagte er dem Spiegel. Auch gegen den Vertragsbruch selber würde vor den höchsten Gerichten geklagt. Laut Vertrag beginne die Währungsunion definitiv 1999. Außer Großbritannien und Dänemark, die Ausnahmen ausgehandelt haben, müsse jedes Land, das die Kriterien erfülle, den Euro einführen.
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