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■ Am RandeStolpe muß Prozeßkosten zahlen

Berlin/Hamburg (dpa) – Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) muß nach Informationen des Spiegel die Kosten seines Prozesses gegen die Berliner Gauck-Behörde tragen. Das habe der 8. Senat des Berliner Oberverwaltungsgerichts jetzt entschieden. Stolpe hatte 1992 eine Klage gegen die Stasi-Unterlagen-Behörde angestrengt, um ihr wertende Äußerungen zu seinen Kontakten zur DDR-Staatssicherheit untersagen zu lassen. Vor rund drei Monaten war der Rechtsstreit ohne Urteil beigelegt worden. In ihrer Kostenentscheidung hätten die Berliner Verwaltungsrichter klargemacht, wie ihr Urteil ausgesehen hätte: Nach „billigem Ermessen“ müsse Stolpe die Prozeßkosten zahlen, „denn er wäre mit seinen Anliegen voraussichtlich unterlegen“, zitiert das Magazin das Gericht.

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