■ Am Rande: Straftat verhindert Einbürgerung
Koblenz (dpa) – Ein Ausländer, der wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden ist, darf nicht eingebürgert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Das Gericht wies damit die Einbürgerungsklage eines 29jährigen Ägypters ab, der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt war. Nach Auffassung des Gerichts muß ein Ausländer, der eingebürgert werden möchte, gewisse charakterliche Mindestvoraussetzungen erfüllen. Insbesondere müsse er einsehen, daß er sich den im Bundesgebiet geltenden Regeln unterzuordnen habe. Daher sei es bei einer vorsätzlichen Straftat geboten, die Einbürgerung zu versagen. Dies gelte, bis die Vorstrafe aus dem Bundeszentralregister getilgt sei. (Az.: 7 A 10218/96)
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