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Am Lohn geknabbert

■ Bundesarbeitsgericht: Geringerer Lohn für Verpackerinnen rechtens

Kassel (dpa/AFP) – Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage von zehn Verpackerinnen der Firma felix-Knusperfrisch, einer Herstellerin von Knabberartikeln aus Schwerte in Westfalen, auf Gleichbezahlung mit ihren männlichen Kollegen abgewiesen. Die Männer hätten in dem strittigen Zeitraum von April bis Oktober 1990 nicht nur als Verpacker gearbeitet, sondern seien darüber hinaus zeitweise auch in der Produktion eingesetzt worden. Weil sie andere und körperlich schwerere Arbeiten erledigt hätten, sei die höhere Bezahlung berechtigt gewesen (Az.: 5 AZR 938/93 u.a.).

Anders verhalte es sich mit der grundsätzlichen Einstufung von Frauen und Männern in dem Betrieb mit 230 Beschäftigten. Es falle auf, daß Männer, egal welche Arbeit sie erledigten, mindestens nach der Gehaltsstufe E bezahlt würden. Frauen hingegen würden sehr unterschiedlich, aber meist in den Stufen A bis C eingeordnet. Der Verdacht liege nahe, daß Männer die Gehaltsstufe E und damit 500 Mark mehr als die Frauen bekämen, weil sie Männer sind, sagte der Vorsitzende Richter. Die Anträge der Klägerinnen hätten sich aber nicht auf die Einstufung an sich, sondern nur auf den strittigen Zeitraum von sechs Monaten bezogen. „Es steht ihnen frei, sich zu der Grundsatzfrage bei Gerichten ihr Recht zu holen“, so der Richter.

Eine NGG-Sprecherin wies während des Prozesses darauf hin, daß nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes un- und angelernte Arbeiterinnen in Westdeutschland 1993 nur knapp 80 Prozent des Durchschnittsstundenlohnes ihrer männlichen Kollegen erhalten.

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