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■ LauschaktionAm Anrufbeantworter

Bonn (AP) – Wer einen Anrufbeantworter mit Fernabfrage besitzt, ist für den Schutz der aufgezeichneten Gespräch vor unbefugtem Abhören selbst verantwortlich. Eine gesetzliche Regelung für die Sicherung der Geräte sei nicht möglich, weil auch die entsprechenden Richtlinien der EU keine Anforderungen dafür vorsähen, erklärte die Bundesregierung gestern.

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