: Alterssicherungen
„Alterssicherung der Frau national und international“ ist das Thema einer Tagung, die vom 20. bis 22. Juli in der Akademie für politische Bildung in Tutzing stattfindet.
Mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben klargestellt, daß die soziale Absicherung der Frau in Deutschland reformbedürftig ist. Trotz der im Oktober 1997 beschlossenen verbesserten Anerkennung von Kindererziehungszeiten bleibt das Problem der Hinterbliebenenrente. Rentensplitting statt Witwenrenten, Versicherungspflicht für Nichterwerbstätige, Mindestsicherung sind nur einige Konzepte für eine eigenständige Sicherung der Frau. Auch in ausländischen Sozialversichungssystemen gibt es viele Regelungen, die Altersarmut von Frauen trotz lückenhafter Erwerbsbiographien zu vermeiden versuchen. Geklärt werden soll, ob diese Modelle übertragbar sind.
Die Tagungsgebühr beträgt 100 Mark. StudentenInnen, Zivildienstleistende und Arbeitslose erhalten fünfzig Prozent Ermäßigung. Anmeldung bis spätestens 6. Juli. Akademie für politische Bildung, Buchensee 1, 82827 Tutzing. Fon (08158) 2560. Fax (08158) 25614.
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