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Altenwerder

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Gegner der Hafenerweiterung in Altenwerder, die Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes zu stoppen, abgelehnt. Darin, daß seit vergangener Woche direkt am Altenwerder Süderdeich nach Blindgängern aus dem II. Weltkrieg gesucht wird, wo auch mit der Hafenerweiterung begonnen werden soll, sieht das Verwaltungsgericht keinen Verstoß gegen den vorläufigen Baustopp vom 4. Dezember –95. Die Arbeiten seien lediglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Altenwerder-Anwalt Martin Hack hält die Begründung, in der das Verwaltungsgericht auf eine konkrete Gefahr hinweist, für ungerechtfertigt. Er will sich die Belege für die behauptete, konkrete Gefahr von der Behörde vorlegen lassen, und den Kampfmittelräumdienst auffordern, nach der Beendigung der Arbeiten, das planierte Gebiet so zurückzulassen, wie es vorgefunden wurde – also verwilderte Grünfläche und kein planiertes Bauland.

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