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Alteigentümer müssen zahlen

■ Bundesregierung plant Abgabe ab 1995/ Möglicherweise auch Häuschenbauer in Ostdeutschland betroffen

Berlin. Ein Großteil der Besitzer von Eigenheimen in der ehemaligen DDR und Alteigentümer, die ihre Immobilien zurückerhalten, werden möglicherweise ab Mitte der 90er Jahre zur Kasse gebeten. Wie der 'dpa‘ aus Berliner Behördenkreisen bekannt wurde, will die Bundesregierung mit den Abgaben einen Fonds finanzieren, aus dem Eigentümer, die ihre früher enteigneten Immobilien nicht zurückerhalten, entschädigt werden sollen. Zwischen den einzelnen Bonner Ministerien seien derzeit allerdings noch zahlreiche Einzelheiten der Abgabe und Details des geplanten Entschädigungsgesetzes umstritten.

Zu den Eckwerten, die wahrscheinlich nicht mehr entscheidend verändert würden, gehöre auch die Festlegung der Entschädigungshöhe, hieß es. Sie soll das 1,3fache des steuerlichen Einheitswertes der jeweiligen Grundstücke betragen. Dieser entspreche 20 bis 25 Prozent des Verkehrswertes.

Die Höhe der Abgaben der Häuschenbauer in der ehemaligen DDR (Ost-Eigentümer) sowie der Alteigentümer, die in den Fonds einzahlen werden müssen, werde nach einem im November vorgelegten vorläufigen Referentenentwurf nach der Nutzung des jeweiligen Grundstückes unterscheiden. Grundlage für die Berechnung der Abgabe ist ebenfalls der steuerliche Einheitswert. Die Erhebung der Abgabe für die Ost-Eigentümer werde in den internen Diskussionen zwischen den Ministerien mit den früher in der DDR niedrigen Grundstückspreisen begründet, hieß es. Die Vermögensabgabe werde voraussichtlich ab 1. Januar 1995 von Finanzämtern erhoben. dpa

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