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in kürze OBERBÜRGERMEISTERAls Richter entlassen

Ein Richter wird nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister aus dem Justizamt entlassen. Anders als bei der Wahl in den Bundes- oder Landtag ruht sein Amt nicht nur. Darauf wies das Dienstgericht am Pfälzer OLG hin und lehnte den Widerspruch des Richters ab. (Az. DG 2/00) (dpa)

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