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Almosen für gefeuerte Polinnen

Berlin (dpa) — Die soziale Absicherung für gefeuerte polnische ArbeitnehmerInnen in der DDR ist vertraglich neu geregelt worden. Sie erhalten im Fall der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse für drei Monate eine einmalige finanzielle Ausgleichszahlung in Höhe von 70 Prozent ihres bisherigen Nettoarbeitseinkommens.

Eine entsprechende Regierungsvereinbarung zur Änderung des Abkommens über die Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer in Unternehmen der DDR haben die DDR und Polen unterzeichnet.

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