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Alliierte treten Berliner Rechte ab

Berlin (dpa) - Die Verhandlungen der drei West -Alliierten mit der Bundesregierung über die Ablösung der alliierten Rechte in West-Berlin sind offenbar weiter vorangeschritten als bisher bekannt. Einem „internen Vermerk“ der Bundesregierung zufolge hätten sich die Vertreter der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit Bonn bereits Ende Juni auf eine Drei-Punkte-Grundsatzvereinbarung zur Überleitung des alliierten Rechts auf deutsche Zuständigkeit geeinigt. Danach sollen alle alliierten Vorschriften außer Kraft treten, sobald die Vier-Mächte -Rechte und -Verantwortlichkeiten für Berlin und Deutschland als Ganzes erloschen seien.

Der deutschen Seite obliege es, zu entscheiden, ob in Ausnahmefällen bestimmte alliierte Vorschriften als deutsches Recht beibehalten werden sollen. Ob Übergangsregelungen notwendig sind, entscheidet eine gemeinsamen Arbeitsgruppe „Berlin“ der Alliierten und der Bundesregierung. Davon betroffen sollen vor allem die Arbeitsverhältnisse von rund 12.000 Zivilbeschäftigten sein. Hinzu kämen Gerichtsverfahren, die aufgrund alliierten Rechts in Berlin anhängig seien. Zu entscheiden sei, ob diese Verfahren nach Herstellung der deutschen Einheit nach deutschem oder alliiertem Recht weiter betrieben werden sollen. Sie sollten jedoch möglichst vor Ablösung des alliierten Rechts abgewickelt werden. Ruhende, aber noch nicht verjährte Fälle sollen demnach als erledigt betrachtet werden.

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