: Alles klar?
Leitsatz: „Die weitere sofortige Beschwerde wegen der Vergütung eines Ergänzungspflegers ist unzulässig, wenn sie nur hilfsweise, nämlich unter der Bedingung der Erfolglosigkeit einer gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts erhobene Gegenvorstellung, eingelegt wird, weil die Entstehung eines Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich keinen Schwebezustand verträgt und eine Prozesshandlung, die ein Verfahren oder eine Instanz erst einleiten soll, daher bedingungsfeindlich ist.“
OLG Dresden, 11. 4. 2001
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen