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Archiv-Artikel

Allervorletzte Runde

Am Wochenende verhandeln Schily, Beckstein und Müller über den konkreten Wortlaut des Zuwanderungsgesetzes

BERLIN taz ■ Neue Runde, neue Konflikte? Am Sonntag werden sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), sein bayerischer Amtskollege Günter Beckstein (CSU) und der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) treffen, um das Zuwanderungsgesetz anhand konkreter Gesetzestexte abstimmungsreif zu machen.

Alle Beteiligten hoffen, dass dies die letzte Verhandlungsrunde sein wird, allerdings will nach der quälend langen Vorgeschichte niemand darauf wetten. Schließlich kann sich an jedem Detail neuer Streit ergeben.

Die Dreier-Runde war beim Zuwanderungsgipfel Ende Mai mit der Schlussredaktion des Gesetzes beauftragt worden. Damals hatte Kanzler Gerhard Schröder (SPD) mit den Unions-Parteichefs Angela Merkel und Edmund Stoiber Kompromisse zu den vermeintlich letzten offenen Fragen gefunden. Unter anderem erklärte sich der Bund bereit, die Kosten für Integrationskurse zu übernehmen.

Doch der Kompromiss hielt nicht lange. Der Bund wollte nur die Kurse für die (wenigen) neu hinzukommenden Einwanderer bezahlen. Dagegen meint die Union, dass der Bund nun auch die Integrationskosten für die (vielen) bereits hier lebenden Ausländer übernommen habe. Am Ende wird es wohl nur für ganz wenige Alt-Ausländer „mit besonderem Integrationsbedarf“ Kurse geben, die dann auch der Bund bezahlt.

Ein zweites Feld für neue Verhandlungen sieht Peter Müller bei den Ausweisungsgründen. Im Spiegel forderte er vor einer Woche: „Wer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt wird, muss im Regelfall ausgewiesen werden.“ Da hat Müller allerdings etwas die Orientierung verloren, denn genau so steht es heute schon im Ausländergesetz. Die Journalisten vom Spiegel haben es allerdings auch nicht gemerkt und antworten erschrocken: „Das klingt nicht, als würde man sich schnell einigen“.

Vermutlich wollte Müller „automatische“ Ausweisungen fordern und nicht nur solche „im Regelfall“ – wobei der Unterschied auch nicht sehr groß ist. Für die Grünen ist es allerdings ein entscheidender Punkt, dass automatische Ausweisungen ohne jede Abwägung im Einzelfall auch künftig erst bei einer Haftstrafe von drei Jahren vorgesehen sind. Spätestens Anfang Juli sollen Bundestag und Bundesrat endgültig über das Zuwanderungsgesetz abstimmen.

CHRISTIAN RATH/LKW