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Archiv-Artikel

Alle Räder stehen still – was nun?

Wer zahlt, wenn der Zug ausfällt? Wann droht eine Abmahnung vom Chef? Vier Fragen und Antworten zum Streik

Man muss alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen

Welche Rechte habe ich, wenn mein Zug nicht kommt oder sich verspätet?

Am Streiktag gültige Fahrkarten, die wegen eines Ausstands nicht genutzt werden können, will die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben gebührenfrei erstatten oder umtauschen. Wer auf Grund des Streiks seinen Anschlusszug verpasst, kann mit dem nächsten, gegebenenfalls sogar höherwertigen Zug weiterfahren. In diesem Fall wird auch die Zugbindung bei Fahrscheinen aufgehoben. Wer seine Bahnreise wegen des Streiks abbrechen muss, kann kostenfrei zum Ausgangsbahnhof zurückfahren, außerdem bekommt er den Fahrpreis erstattet.

Droht mir die Kündigung, wenn ich nicht zur Arbeit komme?

Arbeitnehmer müssten bei einem Streik alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen, erklärt Michael Eckert, Heidelberger Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Dazu gehört, mit dem Fahrrad zu fahren oder Fahrgemeinschaften zu bilden.“ Wer trotz solcher Möglichkeiten zu spät oder gar nicht zur Arbeit erscheine, könne vom Chef abgemahnt und bei vorherigen Verfehlungen auch gekündigt werden, warnt das Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins. Das gelte insbesondere bei angekündigten Streiks. Eckert rät, den Chef möglichst schnell über eine Verspätung oder ein wahrscheinliches Fehlen zu informieren. „Meist kann man ausgefallene Stunden problemlos mit Überstunden oder flexibler Arbeitszeit verrechnen, oder für den Streiktag einen unbezahlten Urlaubstag vereinbaren.“

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug annulliert wird?

Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, muss die Airline ihre Kunden per Ersatzflug befördern, erklärt die bayerische Verbraucherzentrale. Das gebiete die neue EU-Richtlinie für Fluggastrechte. Frustrierte Fluggäste, die nicht länger auf einen Ersatzflug warten mögen, dürften bei der Annullierung ihres Fluges aber auch ganz vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.

Was bekommen eigentlich die Streikenden?

Das von Gewerkschaften gezahlte Streikgeld berechnet sich in der Regel nach der Länge der Mitgliedschaft und der Höhe der gezahlten Beiträge. Wer zum Beispiel mindestens ein Jahr Ver.di-Mitglied war, bekommt pro Streiktag das 2,5-fache seines Monatsbeitrages. Dieser beträgt ein Prozent des Bruttogehalts. Ein streikendes Ver.di-Mitglied, das 2.000 Euro brutto verdient, bekommt also 50 Euro pro Streiktag.

LARS GAEDE