piwik no script img

Alkem–Angeklagte „maßlos“

Frankfurt/Hanau (dpa) - „Durch nichts zu entschuldigende, maßlose Unsachlichkeit“ hat der hessische Generalstaatsanwalt Christoph Kulenkampff den Angeklagten im Hanauer Alkem– Prozeß vorgeworfen. Die Behauptung, die Staatsanwaltschaft habe Beweismittel manipuliert, habe sich bereits bei der Prüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde der mitangeklagten Beamtin Angelika Hecker vor Prozeßbeginn als haltlos erwiesen. Die Angriffe der Angeklagten, so die Erklärung Kulenkampffs, zielten „allzu durchsichtig allein darauf, die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ihrer besonderen Sachkunde wegen aus dem Verfahren zu schießen“. Der Verteidiger von Frau Hecker hatte am vergangenen Freitag verlangt, die beiden Anklagevertreter Reinhard Hübner und Thomas Geschwinde wegen Befangenheit abzuberufen. Eine Entscheidung darüber will der Chef der Hanauer Anklagebehörde Albert Farwick am Mittwoch, wenn der Prozeß in Hanau fortgesetzt wird, verkünden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen