: Alimente
In Hamburg kann nur noch jeder dritte Vater nach einer Scheidung zu Unterhaltszahlungen für seine Kinder herangezogen werden. Väter, die zahlen könnten, dies aber nicht tun, müssen künftig mit Zwangsmaßnahmen rechnen. In der Jugendbehörde wird derzeit eine fachliche Anweisung vorbereitet, nach der geschiedene Väter künftig binnen einer Frist von vier Wochen ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müßten.
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