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■ 14. OKTOBERAktives Wahlrechtnur für DDR-Bürger

Berlin (adn) — Ausschließlich DDR- Bürger können am 14. Oktober die Länderkammern von Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wählen. Mit dieser Entscheidung des Volkskammer-Rechtsausschusses, die am Dienstag vom Wahlausschuß der Republik in Ost-Berlin zur Kenntnis genommen wurde, bleiben heutige Bundesbürger auch dann vom aktiven Wahlrecht ausgenommen, wenn sie zwischen DDR-Beitritt am 3. Oktober und Wahltag ihren Hauptwohnsitz in den neuen Ländern nehmen. Die Rechtsauslegung wurde nötig, da das Landtags-Wahlgesetz im August vor dem Hintergrund eines späteren Beitrittstermins formuliert und beschlossen worden war.

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