: Akademie der Wissenschaften klagt
Berlin. Die Akademie der Wissenschaften hat gestern beim Verwaltungsgericht Klage gegen die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Auflösung erhoben. Mit der Klage solle festgestellt werden, daß die Akademie und ihre Mitglieder nach wie vor ihre Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Akademiegesetz hätten, hieß es in einer Presseerklärung. Die Klage stütze sich auf mehrere ausführliche Gutachten, in denen das Auflösungsgesetz als Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit angesehen werde. Gleichzeitig beantragt die Akademie einen einstweiligen Rechtsschutz bis zur Entscheidung der Gerichte, um irreparablen Schaden abzuwenden und die Akademie in jedem Fall über den 31. Dezember hinaus zu erhalten. Das Abgeordnetenhaus hatte am 28. Juni mit den Stimmen von SPD und Alternativer Liste das Auflösungsgesetz beschlossen. Die AL hatte die wissenschaftliche Einrichtung als „unzeitgemäß“ abgelehnt. Die SPD hatte sich gegen die jetzige Struktur ausgesprochen.
dpa
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