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Archiv-Artikel

in kürze PRAXISGEBÜHR-KOSTEN Ärzte müssen zahlen

Ärzte haben nach einer Entscheidung des Berliner Sozialgerichts keinen Anspruch auf Erstattung der ihnen durch die Praxisgebühr entstehenden Verwaltungskosten. Die Regelungen zur Praxisgebühr seien verfassungsgemäß, so die Richter in einer Eilentscheidung. Das Gesundheitsministerium begrüßte die Entscheidung. (afp)