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Änderungen im SozialgesetzbuchSeltener zum Jobcenter gehen

Hartz IV soll künftig für ein ganzes Jahr bewilligt werden. Doch in dem Gesetzentwurf dazu findet sich auch viel Problematisches.

Schlange stehen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld: Manche sollen nun schneller bearbeitet werden. Foto: dpa

BERLIN taz | Man kann mit dem Guten anfangen: Junge Leute auf Hartz IV, die ein Studium beginnen, müssen bald nicht mehr monatelang ohne Geld dastehen, weil das Jobcenter nicht mehr zahlt und das Bafög-Amt sich Monate Zeit lässt, bis das erste Geld kommt. Für die Überbrückungszeit wird demnächst vom Jobcenter weiter Geld gewährt. „Das ist eine echte Verbesserung“, sagt Harald Thomé, Sozialrechtsexperte beim Verein Tacheles in Wuppertal.

Die Verbesserung gehört zu einem Gesetz zur „Rechtsvereinfachung“ im Sozialgesetzbuch II, dessen Entwurf am Mittwoch kommender Woche ins Kabinett soll. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, sie sei „froh“, es trage zur „Entbürokratisierung in den Jobcentern“ bei: „Die Jobcenter warten auf die Erleichterungen, die das Gesetz vorsieht.“

Hartz-IV-Leistungen zum Lebensunterhalt sollen künftig in der Regel nicht mehr nur für sechs, sondern für zwölf Monate bewilligt werden, sieht der Gesetzentwurf vor. Eine „positive Änderung“, meint der Deutsche Gewerkschaftsbund. Geschenke „in Geldeswert“ für Hartz-IV-Empfänger werden in Zukunft nicht mehr auf die Regelleistung angerechnet. Dabei handelt es sich um Sachgeschenke: „Etwa, wenn die Großmutter dem Enkel, der Hartz-IV-Empfänger ist, ein Auto oder eine Waschmaschine schenkt“, erklärt Thomé. Bisher gab es Fälle, in denen die Jobcenter den Geldwert des Geschenks ausrechneten und diesen häppchenweise vom Regelsatz abzogen.

Doch es gibt im Entwurf auch viel Problematisches: Der Gewerkschaftsbund lehnt die Möglichkeit, eine „Gesamtangemessenheitsgrenze“ für die Bruttowarmmiete von Hartz-IV-Empfängern festzulegen, statt die Heizkosten nach dem individuellen Bedarf festzulegen, „entschieden ab“. Damit könnten die Besonderheiten von Wohnungen mit schlechter Wärmedämmung nicht mehr berücksichtigt werden, so der Gewerkschaftsbund.

Sachgeschenke werden nicht mehr auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet

Auch die Neuregelung zum Unterhalt für Kinder, die von getrennt lebenden Eltern im Hartz-IV-Bezug abwechselnd betreut werden, wird moniert. Bisher bekommen beispielsweise Väter, die das Kind nur acht Tage im Monat haben, für jeden Tag Betreuung einen Anteil am Regelsatz ausgezahlt. Eine entsprechende Summe wird dem Haushalt der Mutter abgezogen.

Nach dem Gesetzentwurf wird das Kind künftig nur dann, wenn die Eltern es in annähernd gleichem zeitlichen Umfang betreuen, als zu beiden Bedarfsgemeinschaften gehörend betrachtet. Jeder Elternteil bekommt dann die Hälfte des Regelsatzes für das Kind. Hat der Vater den Nachwuchs aber nur einige wenige Tage im Monat, erhält er keinen Anteil mehr vom Regelsatz.

„Die Zuordnung des Kindes zu der Bedarfsgemeinschaft, in der sich das Kind überwiegend aufhält (...) führt dazu, dass die andere umgangsberechtigte Person, die die geringere Umgangszeit wahrnimmt, alle Leistungen für das Kind während der eigenen Umgangszeiten aus seinem Regelbedarf aufbringen muss“, heißt es in der Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes. Das sei auch verfassungsrechtlich problematisch. Die Gerichte werden weiterhin zu tun haben.

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6 Kommentare

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  • Ja, hab ich -im ziemlich teuren Hamburg, wo Mieten und generell Lebenshaltungskosten sehr hoch sind. Und ich hab fast permanent gearbeitet, weil ich das gewohnt bin, für meinen Lebensunterhalt zu tun.

  • "Man kann mit dem Guten anfangen: Junge Leute auf Hartz IV, die ein Studium beginnen, müssen bald nicht mehr monatelang ohne Geld dastehen, weil das Jobcenter nicht mehr zahlt und das Bafög-Amt sich Monate Zeit lässt, bis das erste Geld kommt."

     

    Oh Gott, die armen jungen Leute. Es ist ihnen selbstverständlich auf keinen Fall zuzumuten, vor dem Studium oder während des Studiums zu jobben.

     

    Sind jetzt wirklich nur Jobcenter und Bafög-Amt dafür zuständig, Leute mit Geld zu versorgen? Was ist das für eine Rundumsorglos-Versorgermentalität?

    • @Wu:

      Ihnen ist schon klar, dass man mit einem 450 € Minijob keine 300 € teure Wohung + Lebenshaltungskosten + Mehraufwendungen fürs Studium bezahlen kann? Sprich sie fordern neben dem Studium einen voll Sozialversicherten Job an zu nehmen. Dabei wurde das Studium mit der Bolgnareforn (Bachelor) Ordentlich gestraft.

      • @Sascha:

        Nein, das fordere ich nicht, Bafög ist eine tolle und wichtige Sache. Nur, wer nebenbei auch arbeitet ist so nicht pleite, solange das Bafög nicht kommt. Gibt man seine Unterlagen zeitig und vollständig ab, bekommt man es nach meiner Erfahrung nicht nach Monaten, sondern relativ zügig.

         

        Ich erlebe die meisten Studis mittlerweile als überwiegend unselbstständig und nach genau dieser Rundumversorgung rufend. In Deutschland sind Informationen über das Internet und Beratungsstellen frei zugänglich, jedem steht es also frei, sich auch mal selbst um sich zu kümmern.

         

        Bologna ist riesiger Unsinn und nicht im Sinne der humanistischen Bildung, dennoch ist neben dem Bach-Studium jobben nicht unmöglichen, und damit meine ich keinen 40h-Job.

        • @Wu:

          Ich weiß nicht ob Sie jemals studiert haben. Ich kann Ihnen mitteilen, dass es nicht mehr "so einfach ist" wie viele denken.

          Ich bin Studentin U25, bekomme kein Bafög mehr da meine Eltern "mal viel verdient haben ( vor 3 Jahren). Meine Eltern würden alles tun um mich finanziell zu unterstützen, aber es funktioniert nicht. Hier und da mal höchsten 20€ alle paar Monate mal.

          Durch den Bafög wegfall, fehlen mir 200€ im Monat ( Laut Gesetz müssten meine Eltern mir damals ca. 300€ im Monat zahlen...für nen normalen Mittelstand /Unterschicht nicht möglich). Ich bekomme, da ich über 25 bin bekomme ich kein Kindergeld mehr. Zusätzlich falle ich aus der "Familienversicherung heraus: ca. 82€ weniger.

           

          Zusammenfassung:

          200€ Bafög nicht mehr

          190€ Kindergeld nicht mehr

           

          -82€ Versicherung

          -400€ für ein 14 qm Zimmer ( wir wollen jetzt auch nicht mit der bescheidenen Wohnungsmarkt für Studenten in Berlin anfangen)

          -69€ Semesterbeitrag pro Monat

          -17,50€ GEZ (keine Befreiung für Studenten)

          -30€ Internet &Telefon

          -ca.12€ Mobiles Internet & Handynutzung

          - ca. 120€ Lebensmittel

          - 50€ Bekleidung

          -----------------------------

          780,50€ Fixkosten

           

          Einnahmen:

          1. Minijob & 2.Werkstudentenjobs (in einem Vertrag)

          20St die Woche

           

          --------------

          =850€

           

          Also bleiben mir noch knapp 69,50€ dazu übrig. Als "Rücklage" falls die Waschmaschine oder so mal kaputt geht..

           

          ...Ach ja und nebenbei soll ja auch noch studiert werden, obwohl man durch die ganze Arbeit fast zu nichts kommt und sonst ja nicht an Geld ran kommt.

           

          Vielen Dank lieber Staat !

           

          Und liebe Mitmenschen..Wenn man natürlich die Finanzspritze von den Eltern in den Po bekommt und "nur studieren" muss ist natürlich das Leben rosig ...aber es entspricht nicht der Realität.

           

          P.s Mini-Job-Suche in Berlin mit Qualifikationen ca. 3 Monate.

          Barfög-Antrag bis Bescheid (trotz Fristeinhaltung) 3 Monate ...Konto ins Minus gefahren und bei Freunden gegessen, weil sonst kein Geld übrig war. Danach Nachzahlung vom Bafög-Amt ...wenigstens etwas...

          • @Studentin W:

            Ich will auch mit meinem Statement nicht behaupten, dass es rosig und immer einfach ist. Sicherlich haben es viele, die noch von den Eltern versorgt werden, echt gut und einfach.