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Düsseldorf (ap/taz) - Wer seine Anlage zu laut aufdreht, muß dafür geradestehen, wenn die lieben Mitbewohner wegen des Lärms die Miete kürzen. So bestimmte es das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek. Zwei Hausbewohner hatten ihre Miete über Monate hinweg um insgesamt 1.786 Mark gekürzt, da sie sich durch Lärm gestört fühlten. Der Hauseigentümer forderte das Geld vom Störer zurück und bekam vor Gericht recht. Die Mietminderung um rund zwölf Prozent fand der Wandsbeker Richter in Ordnung.

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