: Achtung: Gen-Food!
Die magische Zahl im Gentech-Streit heißt 0,9 Prozent. Von diesem Grenzwert an sollen alle Lebensmittel Hinweise auf genmanipulierte Inhaltsstoffe enthalten. Dies gilt für alle produzierten Waren seit dem 18.April diesen Jahres. Doch „Altbestände“ können als Zugeständnis an die Lebensmittelindustrie ungekennzeichnet in den Handel gelangen. Vor dem Herbst dürften sich kaum Hinweise auf Tiefkühlpizzen, Brühwürfeln, Schokoriegel oder anderen stark verarbeiteten Waren finden. Erst dann ist detektivische Neugier des Verbrauchers von Nöten. Ausnahmen für die Deklarationspflicht gibt es für Enzyme beim Backen und die Käseherstellung, für Molkepulver, Vanillin oder Zitronensäure in Süßigkeiten.