Abtreibungsärztin und Paragraf 219a: Kristina Hänel legt Rechtsmittel ein
Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Ihr Verteidiger will nach Eingang des Urteils prüfen, ob Hänel Berufung oder Revision beantragt.
epd | Die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihr Verteidiger haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen Rechtsmittel eingelegt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils werde er prüfen, ob sie Berufung oder Revision beantragen, sagte Rechtsanwalt Hans Goswin Stomps am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst.
Das Amtsgericht hatte die Allgemeinmedizinerin im November zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Bisher sei das Urteil noch nicht zugestellt, sagte Stomps. In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht würde das ganze Verfahren noch einmal aufgerollt, sagte Stomps der Gießener Allgemeinen am Donnerstag. Eine Revision würde eine reine Rechtsprüfung vor dem Oberlandesgericht bedeuten.
Das Urteil gegen Hänel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Mittlerweile gibt es mehrere politische Initiativen, den Paragrafen 219a zu streichen. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen forderten im Bundesrat eine Abschaffung. Im Bundestag werben Linke, SPD und die Grünen für eine Streichung, die Union will den Paragrafen beibehalten.
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