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Abtreibungsärztin und Paragraf 219aKristina Hänel legt Rechtsmittel ein

Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Ihr Verteidiger will nach Eingang des Urteils prüfen, ob Hänel Berufung oder Revision beantragt.

Hat sie die Rückendeckung von Linken und Grünen? Die Ärztin Kristina Hänel (Mitte) Foto: dpa

Gießen epd | Die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihr Verteidiger haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen Rechtsmittel eingelegt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils werde er prüfen, ob sie Berufung oder Revision beantragen, sagte Rechtsanwalt Hans Goswin Stomps am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst.

Das Amtsgericht hatte die Allgemeinmedizinerin im November zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.

Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Bisher sei das Urteil noch nicht zugestellt, sagte Stomps. In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht würde das ganze Verfahren noch einmal aufgerollt, sagte Stomps der Gießener Allgemeinen am Donnerstag. Eine Revision würde eine reine Rechtsprüfung vor dem Oberlandesgericht bedeuten.

Das Urteil gegen Hänel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Mittlerweile gibt es mehrere politische Initiativen, den Paragrafen 219a zu streichen. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen forderten im Bundesrat eine Abschaffung. Im Bundestag werben Linke, SPD und die Grünen für eine Streichung, die Union will den Paragrafen beibehalten.

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1 Kommentar

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  • Die entscheidene Frage ist doch, wie ich Werbung definiere. Und auf der eigenen Internetseite als Ärztin zu informieren, ob ich Abtreibungen durchführe oder nicht und welche Möglichkeiten es gibt, ist wichtig und ist keine Werbung, sondern eine Information. Vor allem damit man als Bertroffne in religiösen oder konservativen Teilen, direkt weiß, ob mein Frauenarzt Abtreibungen durchführt oder nicht.

     

    Die komplette Abschaffung des Paragraphen ansich halte ich jedoch auch nicht für die beste Idee. Ich persönlich möchte nicht auf Straßenplakaten, in der Werbung oder bei Google von privaten Krankenhäusern darüber informiert werden, wie toll ich bei Ihnen abtreiben kann. Das Kapital sollte aus dieser Thematik nicht auch noch Kapital schlagen dürfen