Abstimmung über Pro Reli: Die Kirche in der Schule
Am Sonntag entscheiden die Berliner über den Religionsunterricht. Das deutsche Modell ist im internationalen Vergleich ein exotischer Ausnahmefall.
Es ist nur eine kleine Broschüre, herausgegeben von der katholischen Bischofskonferenz. Sie dokumentiert ein Symposium, das im Frühjahr 1991 in Rom stattfand - fast zwei Jahrzehnte vor jenem überhitzten Streit über die Form des Religionsunterrichts in der deutschen Hauptstadt Berlin, den das Wahlvolk an diesem Sonntag in einer Abstimmung entscheiden soll.
"Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Europa", lautet der Titel des orangefarbenen Bändchens. Genauso nüchtern, wie es die Überschrift vermuten lässt, wird dort die Rechtslage in den verschiedenen Ländern dargestellt. Das Ergebnis: Im internationalen Vergleich ist nicht das Berliner Modell des Ethikunterrichts die Ausnahme. Ungewöhnlich ist vielmehr die Praxis eines konfessionellen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen, wie sie in 13 von 16 Bundesländern alle Reformversuche überdauert hat.
Als der Staat den Kirchen das Schulwesen vor rund 200 Jahren aus der Hand nahm, duldete er den Religionsunterricht zunächst noch als kirchliches Relikt. In zwei großen Wellen ist die Erziehung zum Glauben seither aus den Schulen Europas und Nordamerikas verschwunden - erst im Zuge der Trennung von Staat und Kirche seit dem späten 18. Jahrhundert, dann durch die Auflösung konfessionell geschlossener Milieus während der vergangenen Jahrzehnte.
Vorreiter waren hierbei die klassischen Demokratien und Nationalstaaten des Westens. In den USA ist die religiöse Erziehung schon seit 1791 aus den Schulen verbannt, in Frankreich wurden die Religionslehrer 1886 endgültig ausgesperrt - eine Regelung, die durch die offizielle Trennung von Staat und Kirche 1905 besiegelt wurde. In Italien war der Religionsunterricht nach dem Zerwürfnis mit dem Papsttum 1871 bestenfalls noch geduldet, erst der Faschist Benito Mussolini machte ihn nach dem Abschluss des Konkordats von 1929 wieder zur Pflicht.
Langsamer schritt die Entwicklung in den Ländern mit eigenen Nationalkirchen voran. In Großbritannien ist seit 1988 nicht mehr die Kirche, sondern die Schulbehörde für den Lehrplan verantwortlich. Schweden hat den konfessionellen Unterricht durch ein weltanschaulich neutrales Fach "Religion, Ethik, Lebenskunde" ersetzt - jenes Modell, das die Kirchen in Berlin jetzt bekämpfen.
Allein in Deutschland verlief die Entwicklung anders. Kein anderes Land war in seiner Geschichte so sehr vom Dualismus zweier fast gleichgewichtiger Konfessionen geprägt. In den religionspolitischen Kämpfen der vergangenen fünfhundert Jahre wurde Bekenntnisfreiheit immer nur dadurch hergestellt, dass sich Katholiken und Protestanten gegenseitig in Schach hielten.
Ein laizistisches Bewusstsein konnte sich deshalb nie durchsetzen. Warum eine Auflösung der vielfachen Verflechtungen zwischen Staat und Kirche nötig ist, auch im wohlverstandenen Interesse der Kirche selbst, begreift hierzulande kaum jemand - außer vielleicht jenen staatsfernen Christen aus der früheren DDR-Opposition, die Berlins missionarischer Landesbischof Wolfgang Huber mit seiner Kampagne für den Religionsunterricht einfach überfuhr.
Hinzu kam die Reformresistenz des deutschen Föderalismus, der die Glaubensspaltung begünstigt hatte und von ihr wiederum für alle Zeiten verfestigt wurde. Nach dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments beschloss die Weimarer Nationalversammlung 1919 nach langen Diskussionen ein Staatskirchenrecht, das die Vermischung beider Sphären beibehielt. Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes wurden die Bestimmungen 1949 in der Bundesrepublik übernommen, weil man sich auf Veränderungen nicht einigen konnte.
Dabei hatten die Besatzungsmächte, allen voran die Amerikaner, auf eine strikte Trennung von Staat und Kirche gedrungen. Durchsetzen konnten sie sich nur in Berlin und Bremen. Das dortige Modell erhielt durch eine Spezialklausel im Grundgesetz Bestandsschutz, von dem später auch Brandenburg profitierte. In allen übrigen Bundesländern blockierte die Kultusbürokratie das Vorhaben ebenso wie alle anderen Reformpläne, etwa die Abschaffung des gegliederten Schulsystems.
Das Referendum am Sonntag ist deshalb auch ein Prüfstein für die Spielräume von Reformpolitik in Deutschland. Mit der politischen Instrumentalisierung der Religion haben sich die Initiatoren schon genug Schaden zugefügt. Scheitern sie, könnten sie damit endlich den Weg bereiten zu einer Reformdebatte auch andernorts.
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