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■ TelefonstreitAbstellen verboten

Frankfurt/Main (AFP) – Die Telekom darf einem Kunden nicht einfach das Telefon sperren, wenn sie sich mit ihm um die Höhe einer Rechnung streitet. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Das Gericht ordnete an, daß das Staatsunternehmen den Anschluß eines Kunden sofort wieder freischalten muß. Andernfalls droht der Telekom ein Zwangsgeld bis zu 50.000 Mark. Der Kunde hatte seine Rechnungen für Juni und Juli 1993 nicht voll bezahlt, weil sie doppelt so hoch ausgefallen waren wie sonst üblich.

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