■ Abschiebungen: Hauptsache weg
Hannover (taz) – Gegen den Willen des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat der Landkreis Wolfenbüttel versucht, einen 24jährigen Flüchtling aus Togo abzuschieben. Kurz vor dessen Abflug wurde vorgestern die rechtswidrige Abschiebung durch die Intervention der Bezirksregierung Braunschweig gerade noch gestoppt. Das Verwaltungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung das Bundesamt, das für das Aufenthaltsrecht zuständig ist, verpflichtet, vorerst eine Abschiebung zu untersagen. Dann sollte über einen Asylfolgeantrag entschieden werden. Dieser Beschluß lag nach Angaben von Verwaltungsrichter Hans-Ulrich Hirschmann dem Landkreis bereits vor, als die Abschiebung doch in die Wege geleitet wurde. Der Landkreis Wolfenbüttel vertrat den Standpunkt, das Bundesamt sei gegenüber Landesbehörden nicht weisungsbefugt und könne deswegen die bereits terminierte Abschiebung nicht mehr verhindern.
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