: Abschiebungen schwer gemacht
LEIPZIG epd ■ Trotz falscher Angaben über ihre Identität haben Ausländer einen Anspruch darauf, dass ihr Bleiberecht aus humanitären Gründen geprüft wird. Auf diese Bestimmung im Aufenthaltsgesetz hat das Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, in einem Verfahren am Dienstag hingewiesen. Eine Aufenthaltserlaubnis kann unabhängig vom Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen verlängert werden, wenn die Abschiebung eine besondere Härte bedeuten würde.