■ Abschiebung: Muzaffer darf bleiben
Köln (AFP) – Der in Köln lebende türkische Junge Muzaffer Ucar wird nicht in sein Geburtsland abgeschoben. Das Kölner Ausländeramt werde ihm eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, so dessen Sprecherin. Ausschlaggebend seien neue Erkenntnisse über die in der Türkei lebende Mutter des Jungen. Mitglieder des nordrhein-westfälischen Petitionsausschusses hätten von ihr den Eindruck gewonnen, sie sei geistig verwirrt und unfähig, sich um den Jungen zu kümmern. Daher könne man jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund Härte erteilen.
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