Abschiebung ausgesetzt: Zweite Chance für Roma-Familie
Nachdem der Pfarrer Unterschlupf bot, wurde der Asylfolgeantrag einer Familie aus dem Kosovo angenommen und die Abschiebung vorerst gestoppt.
GÖTTINGEN taz Für die fünfköpfige Romafamilie Asimi war die 18 Quadratmeter große Sakristei der Moringer Pfarrkirche die letzte Hoffnung. Am 17. März sollten sie in das Kosovo abgeschoben werden, von wo sie vor vier Jahren geflohen waren. Ihr Asylantrag sei zuvor wegen eines Formfehlers abgelehnt worden, berichtet Anne Berghoff vom Göttinger Arbeitskreis Asyl.
Seit dem 16. März lebte die Familie in dem kleinen Raum hinter dem Altar. Ein paar Matratzen, ein Tisch, eine Bank - viel mehr gibt es dort nicht. In der Kirche ist es kalt, ein kleiner Ofen beheizt die Sakristei. Die Kinder berichten von Langeweile. Draußen wären sie womöglich verhaftet worden.
Am Freitag konnte die Familie wieder zurück in ihre Wohnung in Bösinghausen im Kreis Göttingen ziehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nahm ihren Asylfolgeantrag an, die Abschiebung ist somit ausgesetzt. Aus dem Kosovo hätten sie den Antrag nicht stellen können. "Aus der Illegalität auch nicht", sagt Pastor Friedrich Schwenger.
Der Familie die Möglichkeit zu verschaffen, einen solchen Antrag stellen zu können, sei das Ziel des Kirchenasyls gewesen, erklärt Schwenger. "Wir wollten aus humanitären Gründen eine Chance einräumen, das Verfahren noch einmal prüfen zu lassen", so der Pastor. Dass das im Prinzip illegal ist, weiß Schwenger: "Weil es kein Gesetz gibt, dass Kirchenasyl erlaubt." Aber es sei ein Traditionsgut, ein "moralisches Recht".
Die Familie sei 2006 aus dem Kosovo vertrieben worden, berichtet die Flüchtlingsorganisation AK Asyl. Der Vater sei mehrfach überfallen worden. Alle Zähne seien ihm dabei ausgeschlagen worden. Er habe eine schwere Depression und eine Angststörung davongetragen, sei reiseunfähig. Im Kosovo hätten sie weder Haus noch Familie. Dennoch waren am Mittwoch die Plätze im Flugzeug für die Abschiebung schon gebucht.
In Deutschland hätten sie eine Perspektive: Die Mutter habe mehrere Arbeitsangebote, der Sohn einen Ausbildungsplatz in Aussicht, berichtet Anne Berghoff. Nur hätte die Göttinger Ausländerbehörde ihnen die Arbeitserlaubnis verweigert. "Da beißt sich die Katze in den Schwanz", sagt Berghoff. "Man hat nur die Möglichkeit auf ein Bleiberecht, wenn man keine Sozialhilfe bekommt, und bekommt andererseits keine Arbeitserlaubnis."
Ob die Familie in Deutschland bleiben darf, ist offen. Über ihren Asylantrag wird jetzt entschieden. BENJAMIN LAUFER
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