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Abschiebehaft bei fehlendem Pass sinnlos

Saarbrücken (dpa) – Ein Ausländer, der sich weigert, bei der Beschaffung so genannter Passersatzpapiere behilflich zu sein, darf zwar in Abschiebehaft genommen werden. Allerdings dürfe die Haft nicht länger als ein halbes Jahr dauern, entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG). Wenn feststehe, dass der Betroffene zum Beispiel wegen eines fehlenden Passes gar nicht in sein Heimatland abgeschoben werden könne, verliere auch die Abschiebehaft ihren Sinn, heißt es in dem Urteil weiter. Damit gab das Gericht der Beschwerde eines Inders statt, der seine Hilfe zur Passbeschaffung verweigert hatte.

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